Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Aus und Weiterbildungsinstitut Nord, im Weiteren mit Auftragnehmer bezeichnet, wird ausschließlich aufgrund dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes mit dem Institut abgeschlossenen Vertrages, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und/oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Anmeldungen /
Teilnehmerzahl
Seminaranmeldungen müssen in
schriftlicher (Brief, Fax) oder elektronischer (E-Mail) Form vorgenommen werden. Mündliche Anmeldungen sind nicht verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin anerkannt. . Die Seminargebühren sind unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. spätestens bis 7 Tage vor Seminarbeginn fällig und
zahlbar. Die Seminare werden ab 3 Teilnehmern durchgeführt. Um den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gerecht zu werden, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 36 bzw. im Institut auf 9
beschränkt. Abweichungen hiervon nach oben sind nur bei Weiterbildungsseminaren nach Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetz (BKrFQG) möglich, dies ist im Bescheid der zuständigen
Anerkennungsbehörde, abhängig vom Seminarraum, festgelegt (bei Inhouse Schulungen). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung im gewünschten
Kurs wegen Teilnehmermangel oder Überschreitung der Teilnehmerzahl nicht bedient werden, erfolgt zeitgerechte Information der gemeldeten Teilnehmer und gegebenenfalls wird ein Ausweichtermin
angeboten.
(Bei Inhouse-Seminaren nach dem
BKrFQG muss der gestellte Schulungsraum von der zuständigen Anerkennungsbehörde genehmigt werden, dies erfordert in der Regel eine Vorlaufzeit von 8-10 Wochen, von Auftragserteilung an gerechnet,
bis zur Durchführung der Weiterbildung.)
Seminarbestätigung
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Seminarbestätigung/Rechnung per Post oder auf elektronischem Weg
übersandt.
Preise /
Leistungen
Es gelten die Preise, die mit
der Seminarbestätigung oder der Rechnung mitgeteilt werden. Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, enthält die Seminargebühr:
Die Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen
Schulungsinhalte;
die Aushändigung einer
amtlich anerkannten Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG.
Buchungsänderung
Kann ein Seminarteilnehmer das gebuchte Seminar nicht wahrnehmen, so ist er berechtigt, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn
nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer eine Buchungsänderung zugunsten eines zeitlich späteren Seminares vorzunehmen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden angerechnet.
Rücktritt
Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar hat schriftlich zu erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden. Ein
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn ist kostenlos möglich. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Seminargebühren als Stornogebühr
berechnet.
Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor
Seminarbeginn werden 100% der Seminargebühren als Stornogebühr berechnet.
Bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme wird die gesamte Seminargebühr zur Bezahlung fällig. Die Rücktrittsbedingungen gelten auch im
Krankheitsfall. Der Teilnehmerpreis enthält keine Rücktrittsversicherung. Diese muss der Teilnehmer gegebenenfalls selbst abschließen.
Bei Weiterbildungsschulungen nach BKrFQG wird keine
Teilnahmebescheinigung ausgestellt, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht in dem Vorgeschriebenen Umfang von mindestens 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten anwesend war.
Absagen
durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer
behält sich vor, Seminare abzusagen, sofern die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei unvorhergesehener Verhinderung der Referenten. In einem solchen Fall wird ein
Ausweichtermin vorgeschlagen. Wird über den Ausweichtermin keine Einigung erzielt, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Für Schäden während des Kurses haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit als ihm Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Fahrzeuge der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen. Für spätere Schäden,
die angeblich im Rahmen der Umsetzung der vermittelten Seminarinhalte entstanden sind, wird keinerlei Haftung übernommen.
Aus den Teilnehmerunterlagen kann keine Rechtspflicht oder
Haftung des Auftragnehmers hergeleitet werden, auch, sofern darin zum geltenden Recht abweichendes angegeben ist.
Urheberrecht
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
Ausschluss von der Teilnahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bad Segeberg. Der Auftragnehmer ist aber berechtigt, allfällige Ansprüche bei jedem anderen zuständigen
Gericht geltend zu machen.
Salvatorische
Klausel
Sollte ein Teil des Vertrages
nichtig sein, so bezieht sich diese Nichtigkeit nur auf diesen Vertragsteil. Die übrigen Vertragsteile bleiben bestehen.